Hohen Neuendorf: Neuregelung Postanschriften

Diskussion um neue Postleitzahlen abgeschlossen - Post legt endgültige Lösung fest - neue Adressen gelten ab 1. Oktober 2010

Mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 erlässt die Deutsche Post AG eine verbindliche Neuregelung der Postanschriften in Hohen Neuendorf und kommt damit einer Verpflichtung zur Vereinheitlichung der Anschriften infolge der kommunalen Gemeindegebietsreform nach. Danach bleiben alle Postleitzahlen im Stadtgebiet in bekannter Form erhalten. Lediglich die Ortsangabe ändert sich. Künftig lautet also die Anschrift wie folgt:

Vorname Name
Straße Hausnummer

16562, 16556 oder 16540 Hohen Neuendorf

"Hohen Neuendorf" gilt also künftig einheitlich als Ortangabe hinter der bisherigen und weiter geltenden Postleitzahl. Die Regelung ist bindend. Der Ortsteilname muss künftig nicht mehr verwendet werden. Allerdings darf er auf Wunsch ergänzt werden; dann muss er entweder unterhalb der Straßenangabe und oberhalb der Postleitzahl oder alternativ hinter der Ortsangabe Hohen Neuendorf stehen. 

Dann sehen die Adressen wie folgt aus: 

Vorname Name
Straße Hausnummer

Ortsteil16562, 16556 oder 16540 Hohen Neuendorf oder 


Vorname Name
Straße Hausnummer

16562, 16556 oder 16540 Hohen Neuendorf - Ortsteil 

Diese Lösung zieht für Einwohner und Gewerbetreibenden den geringsten Aufwand nach sich, da Ausweise bereits sämtlich auf "Hohen Neuendorf" ausgestellt sind und für geschäftliche oder private Briefpapiere und Formulare eine Übergangszeit von mindestens 6 Monaten gilt, in der die Post weiter nach der alten Regelung Post zustellt. Das Nutzen der alten Adressierung zieht zwar auch nach Ablauf dieser Frist keine Unzustellbarkeit nach sich, kann jedoch erhebliche Verzögerungen in der Zustellung bedingen.

In der letztlich seit rund 10 Jahren mit der Post geführten Verhandlung um die für die Bürgerinnen und Bürger am wenigsten belastende Form der Adressenumstellung, hat die Stadtverwaltung auch infolge eines SVV-Beschlusses diese vorliegende Lösung mit Nachdruck favorisiert. Im Frühjahr dieses Jahres war durch Umbenennung weniger Straßennamen der Weg dafür freigemacht worden. Diese Umbenennung erfolgte im Einvernehmen mit den Anwohnern. Eine Vereinheitlichung aller Postleitzahlen hätte hingegen Straßenumbenennungen in über 30 Straßenzügen bedeutet.

"Wir freuen uns, dass diese Lösung gelungen ist, die für Einwohner und Gewerbetreibende tatsächlich den geringsten Aufwand bedeutet und gleichzeitig deutlich macht, dass wir eine gemeinsame Stadt sind, obwohl alle ihre eigenen Charakteristika behalten", zeigte sich der Bürgermeister mit der Vorgabe der Post zufrieden. Die Verwaltung wird die neuen Adressen ab dem 1. Oktober 2010 in ihrem Schriftverkehr nutzen.

Bei Notruf vollständige Adresse Stadt Hohen Neuendorf

Was bisher bereits empfehlenswert war, ist infolge der Adressumstellungen in Hohen Neuendorf durch die Deutsche Post AG zur Notwendigkeit geworden. Löst man einen Notruf aus, sollte man Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdienst unbedingt seine vollständige Adresse inklusive der Postleitzahl oder des Ortsteilnamens am Telefon mitteilen.

Da sich im Stadtgebiet mehrere Straßen gleichen Namens befinden könnten andernfalls wichtige Minuten verstreichen, bis die Rettung eintrifft. Was in anderen Städten, wie zum Beispiel Berlin, längst Usus ist und gut funktioniert, wird den Einwohnern der Stadt Hohen Neuendorf auch schnell in Fleisch und Blut übergehen.

(Quelle: Satdt Hohen Neuendorf 08/2010)