Alle Jahre wieder - Das Problem mit dem Herbstlaub

31.08.10

Jedes Jahr im Herbst wird eine gute Nachbarschaft oftmals auf eine harte Probe gestellt. Denn die Tatsache, dass das Laub einer 100-jährigen Kastanie von nebenan auf das eigene Grundstück rieselt, hat für die Meisten wenig mit Herbstidylle, dafür umso mehr mit lästigem Fegen und Saugen zu tun.

Damit müssen Sie sich, gemäß eines Urteils des Landgerichts Nürnberg-Fürth, abfinden. Demnach gelten Laubbäume nur als Störfaktor, wenn sie außerhalb der vorgeschriebenen Grenzabstände stehen. Diese sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Außerdem muss ein Nachweis erbracht werden, dass Sie überdurchschnittlich vom Laubeinfall betroffen sind.

Tipp: Wenn Sie nur einige wenige Wurzeln und Äste von Nachbars Baum auf Ihrem Grundstück stören, können Sie ihn auffordern, diese zu entfernen. Tut er dies nicht im abgesprochenen Zeitraum, dürfen Sie selbst Hand anlegen oder auf Kosten des Baumbesitzers eine Fachfirma bestellen. Bei starkem Laubfall kann der Baum deutlich gestutzt oder gar gefällt werden. Allerdings haben Anpflanzungen, die älter als 5 Jahre und gesund sind, Bestandsschutz, dürfen also nicht gefällt werden. Ist dies der Fall, können Sie eine sogenannte Laubrente als Entschädigung für Mühen der Reinigung oder die Kosten einer Fachfirma fordern. Bei derartigen Nachbarschaftsstreitigkeiten mit Streitwerten bis 750 Euro ist in manchen Bundesländern eine obligatorische, außergerichtliche Streitschlichtung Pflicht. Diese spart Zeit und Geld. Auch in den übrigen Bundesländern ist eine außergerichtliche Streitbeilegung mit Hilfe von Schiedsleuten möglich.