Auslandskrankenversicherung ist unerlässlich
07.03.11
Ohne eine Auslandskrankenversicherung können eine Krankheit oder ein Unfall im Ausland sehr teuer für Sie werden. Stellen Sie sich nur einen erforderlichen Krankenrücktransport nach Hause vor.
Denken Sie bei einem Auslandsaufenthalt daher an ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
Lückenhafter Schutz ohne Auslandskrankenversicherung
Auslandskrankenversicherung ist ein umgangssprachlicher Begriff, die korrekte Bezeichnung lautet Auslandsreise-Krankenversicherung. Deren Schutz ist unerlässlich:
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Ihre Behandlungen im Ausland nur, wenn Sie ein europäisches Land bereisen, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach einem solchen Abkommen für Ihr Reiseziel.
Auslandskrankenversicherung mehr als sinnvoll
Mit der LVM-Auslandsreise-Krankenversicherung sind Sie im Ausland "Erster Klasse" versichert. Sie erstattet Ihnen die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland akut eingetretener Krankheiten und Unfälle.
Die Auslandsreise-Krankenversicherung schützt Sie unabhängig davon, ob ein Sozialversicherungsabkommen mit Ihrem Reiseland besteht oder nicht. Umfassender Schutz für wenig Geld.
Auslandskrankenversicherung auch bei Sozialversicherungsabkommen
Selbst mit Sozialversicherungsabkommen ist Ihr Schutz aus der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt und orientiert sich unter anderem an dem des bereisten Landes. Im Fall eines medizinisch erforderlichen Rücktransports in Ihr Heimatland haben Sie beispielsweise keinen Anspruch auf Übernahme dieser hohen Kosten.
Nur mit einer Auslandskrankenversicherung haben Sie während Ihrer Reise im Ausland umfassenden Krankenversicherungsschutz.




