Freundschaftsdienste und Gefälligkeitsschäden

29.04.10

Der starke Freund als Umzugshelfer, das nette Nachbarskind als Hundesitter oder handwerklich begabte Bekannte, die gerne beim Umbau mitanfassen - Solange diese Hilfe reibungslos funktioniert, sind alle Beteiligten glücklich und zufrieden. Doch sobald ein Missgeschick oder unglückliche Umstände zu Schäden führen, konnte der gut gemeinte Freundschaftsdienst lange Zeit schnell zur Kostenfalle werden. Gefälligkeitsschäden waren grundsätzlich nicht im Leistungskatalog der Versicherungen enthalten. Der LVM hat seine Haftpflichtversicherung auch um solche Schäden erweitert, die während einer Hilfeleistung entstehen.

Tipp: Überprüfen Sie in Ihrer Haftpflichtpolice, ob Sie auch gegen Gefälligkeitsschäden abgesichert sind. Der LVM bietet zudem ein Verischerungspaket, das Schäden an Geliehenem einschließt. Auch hier galt bisher: Haftpflichtversicherungen decken grundsätzlich keine Schäden an geliehenen, gepachteten oder gemieteten Gegenständen ab.