Keine Panik beim Blechschaden - Die Checkliste für das richtige Verhalten beim Autounfall
01.04.10
Die Parkplatzsuche kann Ihnen sicher manchmal die Freude an einem Einkaufsbummel verderben. Vor allem, wenn er damit endet, dass Ihnen der Vordermann beim Einparken in die Seite fährt. Aber zur Panik gibt es keinen Grund. Wie Sie den Blechschaden problemlos regulieren:
1. An der Unfallstelle: Bei geringfügigen Schäden müssen Sie darauf achten, dass der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt wird. Fahren Sie nach Möglichkeit an den Straßenrand und markieren Sie unter Umständen die Unfallstelle.
2. Notieren Sie: Zur schnellen Schadensregulierung sollten Sie das amtliche Kennzeichen, Namen und Anschriften der beteiligten Fahrer und Halter aufschreiben. Lassen Sie sich die Ausweispapiere zeigen. Notieren Sie die Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins des Unfallgegners. Verlangen Sie den Versicherungsnachweis. Sind die Daten nicht bekannt, hilft Ihnen der Zentralruf der Autoversicherer unter 0180 - 25 0 26. Ort und Zeit des Unfalls sowie Namen und Anschriften von Unfallzeugen sollten ebenfalls aufgenommen werden.
3. Unfallprotokoll: Zeichnen Sie eine Unfallskizze. Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten aus. Fertigen Sie ein Unfallprotokoll, das sowohl vom Schädiger als auch vom Geschädigten unterschrieben wird. Schildern Sie den Unfallhergang, machen Sie keine voreiligen Schuldeingeständnisse und überlassen Sie die rechtliche Beurteilung der Versicherungsgesellschaft.
4. Immer dabei: Verwenden Sie für die Aufnahme der Unfalldaten am besten den so genannten Europäischen Unfallbericht, damit Sie in der Hektik nichts vergessen. Bei einem Unfall haben Sie damit die Formulare nicht nur in deutsch, sondern immer in der passenden Landessprache parat.
5. Polizei: Wenn Personen verletzt wurden, Drogen oder Alkohol im Spiel sind oder Verdacht auf Versicherungsbetrug besteht, rufen Sie die Polizei unter 110 oder 112.
Noch etwas: Die gleichen Verhaltensregeln gelten auch für einen Blechschaden im Ausland oder wenn das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen ist. Fragen Sie nach der grünen Versicherungskarte. Für Fahrzeuge aus der EU muss sie allerdings nicht mehr mitgeführt werden. Sind die Versicherungsdaten nicht bekannt, hilft auch in diesem Fall der Zentralruf unter 0180 - 25 0 26. Der Service vermittelt den Kontakt zum Versicherungsbeauftragten des jeweiligen EU-Landes.




