LVM: Einführung Wechselkennzeichen 2012

18.01.12

Am 16. Dezember hat der Bundesrat die Einführung von Wechselkennzeichen beschlossen. Der genaue Einführungstermin steht noch nicht fest, der voraussichtliche Termin ist Juli 2012.

Rahmenbedingungen (Entwurf) kurz darstellt:

1. Mit einem Wechselkennzeichen können höchstens zwei Fahrzeuge zugelassen werden. Beide Fahrzeuge müssen zusammen zugelassen werden. Für die Zulassung wird es keine besondere eVB geben. Jede ausgegebene eVB für ein amtliches schwarzes Kennzeichen (§ 9 FZV) kann für die Zulassung genutzt werden. Für jedes der beiden Fahrzeuge, die mit einem Wechselkennzeichen zugelassen werden sollen, ist eine eigene eVB erforderlich.

2. Wechselkennzeichen werden nur für folgende EU-Fahrzeugklassen ausgegeben:

  • Klasse M 1     = Pkw und Wohnmobile
  • Klasse L     = alle Motorräder (auch Leichtkrafträder, Kleinkrafträder)
  • Klasse O 1    = Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg.

3. Wechselkennzeichen dürfen nur für Fahrzeuge derselben EU-Fahrzeugklasse zugeteilt werden. Außerdem müssen für die Fahrzeuge Kennzeichenschilder gleicher Anzahl und Abmessungen zulässig sein. Daher sind Kombinationen aus Fahrzeugen unterschiedlicher EU-Klassen oder mit unterschiedlicher Anzahl und Abmessung von Kennzeichenschildern unzulässig. Möglich ist daher z. B. ein Wechselkennzeichen für PKW + Wohnmobil, unzulässig hingegen ist z. B. ein Wechselkennzeichen für PKW + Motorrad.

4. Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Komponenten:

  • einem Wechselteil, der für beide Fahrzeuge gleich ist und
  • einem fest am Fahrzeug anzubringenden individuellen Teil.

Nur beide zusammen bilden ein vollständiges Wechselkennzeichen. Eine entsprechende Erweiterung der Bußgeldvorschriften wird sicherstellen, dass Fahrzeuge ohne vollständiges Wechselkennzeichen weder aktiv am Verkehr teilnehmen noch im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sein dürfen.

5. Nur das Fahrzeug, an dem das vollständige Wechselkennzeichen, also beide Komponenten, angebracht ist, darf im öffentlichen Verkehr geführt werden. Das Führen eines Fahrzeugs ohne vollständiges Wechselkennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Obliegenheitsverletzung. Der Verstoß wird je nach dem Grad des Verschuldens mit voller oder teilweiser Leistungsfreiheit geahndet (in der Kfz-Haftpflicht ist die Leistungsfreiheit auf 5.000 Euro begrenzt).

6. Wechselkennzeichen werden nicht als Ausfuhr-, Kurzzeit-, Saisonkennzeichen oder rote Kennzeichen ausgegeben. Auch Behördenkennzeichen, konsularische oder Diplomatenkennzeichen wird es nicht als Wechselkennzeichen geben.

7. Über die Beitragskalkulation für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen wurde noch nicht entschieden. Der LVM wird rechtzeitig vor dem Einführungstermin darüber informieren.  Vertraglich wird es voraussichtlich dabei bleiben, dass jedes der beiden Fahrzeuge in einem gesonderten Vertrag mit eigenem SFR geführt wird.

(Quelle: LVM Versicherung - Stand: 18.01.2012)
Hinweis: Dieser Artikel ist lediglich eine allgemeine Informationen und stellt keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung für konkrete Fälle kann hinsichtlich des Seiteninhaltes daher nicht übernommen werden.

 

Weitere Links zum Thema Wechselkennzeichen 2012

Mal angenommen man hat nur ein Kennzeichen mit dem man zwei oder drei Autos fahren könnte und muss nur einmal Steuern und Versicherung bezahlen. Das war eine gute Idee, aber es kam ganz anders! Mehr Informationen zum Thema:

  • Spiegel:Neues Wechselkennzeichen: Das Luftnummernschild
    Ein Nummernschild für zwei Autos: Kurz vor Jahresende feierte das Verkehrsministerium die Einführung des "Wechselkennzeichens". Eigentlich eine tolle Idee - inzwischen aber zeigt sich, dass die umständliche Umsetzung keine Vorteile bringt. Eine Abrechnung. (Michail Hengstenberg)
  • Bild Muster Wechselkennzeichen
    Wie sieht das Kennzeichen aus? Ein Bild öffnet sich im neuen Fenster
  • Rote Wechselkennzeichen für Oldtimer
    Sie haben mehr als nur einen Oldtimer, möchten aber nicht jedes dieser Fahrzeuge ständig zugelassen haben? Dann empfehlen wir ein rotes Wechselkennzeichen. So können Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht nur Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten durchführen, sondern auch an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Versichert sind auch An- und Abfahrt zu solchen Veranstaltungen. Darüber hinaus dürfen Sie mit diesem roten Kennzeichen auch Fahrten im Rahmen der Reparatur oder der Wartung der betreffenden Fahrzeuge durchführen.
  • Wikipedia: Wechselkennzeichen
    In der Schweiz auch Wechsel-Kontrollschild oder Wechselnummer, ist ein Fahrzeugkennzeichen, das für verschiedene zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge ausgestellt wird. Dabei ist immer nur jenes Fahrzeug für den Verkehr zugelassen, bei dem das Kennzeichen im Moment verwendet wird.
  • BMVBS: Fragen und Antworten zum Wechselkennzeichen
    Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung