Rürup-Rente
Die Basisrente, umgangssprachlich als Rürup-Rente nach dem Ökonomen Bert Rürup bezeichnet, ist eine Form der seit 2005 staatlich geförderten Altersvorsorge. Sie beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag, der in den Leistungskriterien und der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente entspricht; allerdings ist die Basisrente nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Im Unterschied zur klassischen privaten Rentenversicherung gibt es ähnlich wie bei der Riester-Rente (dort ist 30 % Teilkapitalauszahlung bei Rentenbeginn möglich) bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht, d. h. der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet. Die Verrentungspflicht gilt für alle Leistungsmerkmale des Vertrages, wie Todesfallleistung, Berufsunfähigkeitsrente oder Beitragsrückgewähr als Todesfallleistung.
Vorteile der Rürup-Rente
Nachteile der Rürup-Rente
- Kein Kapitalwahlrecht - die Leistung erfolgt, frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres, ausschließlich als Leibrente.
- Rentenzahlungen müssen abhängig vom Rentenbeginnjahr versteuert werden (Kohortenprinzip).
- Rürup-Verträge können nicht beliehen, übertragen, verpfändet oder verschenkt werden. Auch eine Kündigung und die Auszahlung eines ?Rückkaufswertes? ist ausgeschlossen, möglich ist aber eine Beitragsfreistellung.
- Bei Tod des Versicherten vor Rentenbeginn verfällt das eingezahlte Kapital. Es kann jedoch, je nach Anbieter unterschiedlich, eine Zusatzversicherung in Form einer Hinterbliebenen-Rente oder eine, steuerlich jedoch nicht geförderte, Beitragsrückgewähr vereinbart werden.
- Auch bei Tod des Versicherten nach Rentenbeginn verfällt das eingezahlte Kapital. Eine Rentengarantiezeit gibt es bei Rürup-Renten nicht bei allen Anbietern. Sofern der Sparer verheiratet ist, kann eine Hinterbliebenenrente für den Ehegatten vereinbart werden.
- Für zugezahlte Beiträge (um die geförderte Jahreshöchstgrenze auszunutzen) werden zusätzlich Gebühren erhoben, die sofort anfallen.
- Während bei Riesterrenten eine Übertragung des Sparguthabens abzüglich einer tarifabhängigen Bearbeitungsgebühr auf einen anderen Anbieter stets möglich sein muss, gibt es nur wenige Anbieter von Basisrenten, die eine Übertragung des Kapitals auf andere ermöglichen. Meist besteht nur die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen.
(Quelle: Wikipedia - Stand 09/2010 - mehr Infos zur Rürup-Rente)




