Steuern sparen mit der Basis-Rente

Die Basis-Rente oder auch Rürup-Rente genannt ist ein privater Rentenversicherungs-Typ und ist besonders als Basis-Versorgung für Selbstständige und Besserverdienende gedacht.

Die Beiträge der Basis-Rente können als Altersvorsorgeaufwendungen steuermindernd geltend gemacht werden.

Gesetzliche Anforderung: Rentenzahlung

Damit die Beiträge zur einer Basis-Rente steuerlich abzugsfähig sind, müssen die Verträge genau festgelegten Bedingungen entsprechen. Die LVM-Basis-Rente erfüllt diese Voraussetzungen. So dürfen die Altersvorsorgeverträge zum Beispiel nicht beleihbar, nicht kapitalisierbar und nicht vererbbar sein:

Altersvorsorge heißt hier also - wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auch - stets Rentenzahlung. Und zwar lebenslang!

Lebenslange Rente mit der Basis-Rente

  • Ganz gleich, wie alt Sie werden: Die Rente aus einer LVM-Basis-Rente erhalten Sie Monat für Monat ein Leben lang - garantiert.
  • Je eher, desto mehr: Je früher Sie mit dem Aufbau einer Rente beginnen, desto höher wird Ihre spätere Rente sein. Nutzen Sie den Zinseszins-Effekt, denn Zeit ist Geld.
  • Entscheidungsspielräume für den Einstieg in den Ausstieg: Ob Sie mit 63 oder 67 Jahren Ihre Rente beziehen, entscheiden Sie. Die Rententarife sind flexibel. Sie bestimmen, wann ab dem 60. Lebensjahr Ihre Rentenzahlung beginnen soll.


Welche LVM-Produkte erfüllen die Bedingungen für die Basis-Rente?

Gleich 3 unserer Rentenversicherungen erfüllen die Bedingungen für die Basis-Rente.

  • LVM-Privat-Rente: Bei dieser klassischen Rentenversicherung erhalten Sie für Ihre Beiträge eine garantierte Rente, die sich durch die Gewinnbeteiligung erhöht.
  • LVM-Fonds-Rente: Die LVM-Fonds-Rente vereint die hohen Rendite-Chancen einer modernen Kapitalanlage mit der Sicherheit einer klassischen Rentenversicherung.
  • LVM-Rentenkonto: Hier werden variable Einzahlungen zu garantierter Rente. Sie entscheiden, ob wir Ihr Kapital zu einem garantierten Zinssatz vermehren oder ob Sie die Rendite-Chancen einer Fondsanlage nutzen möchten.

Vieles spricht für die Basis-Rente

Nutzen Sie die Vorteile der neuen LVM-Basis-Rente und schöpfen Sie alle Möglichkeiten der steuerlichen Förderung aus.

Steuervorteile

  • Steuerliche Abzugsfähigkeit bis zu 20.000 Euro, bei zusammenveranlagten Ehepaaren bis zu 40.000 Euro (ab 2025)
  • Beiträge im Jahr 2010 sind bis zu 70 Prozent steuerlich absetzbar; danach jährlich um 2 Prozentpunkte bis auf 100 Prozent im Jahr 2025 steigend

Rentendauer / Rentenhöhe

  • Lebenslang garantierte Rente
  • Durch Zinsgewinne erhöht sich Ihre Rente
  • Garantierte Mindestverzinsung für die gesamte Versicherungsdauer bei der Privatrente und beim Rentenkonto

Zusatzversicherungen

  • Absicherung bei Berufsunfähigkeit möglich
  • Hinterbliebenenrente kann eingeschlossen werden
  • Rentengarantiezeit möglich: Bei Tod nach Rentenbeginn in der Garantiezeit zahlen wir eine Rente an berechtigte Hinterbliebene

Sonstiges

  • Das Vermögen aus geförderten Beiträgen ist Hartz IV- und insolvenzsicher
  • Aus Ihrer Rente zahlen Sie als Pflicht- oder Privatversicherter keine Beiträge zur Krankenversicherung

Gestaltungsmöglichkeiten bei der Basis-Rente

Basis-Rente ohne Zusatzversicherung

Falls Sie keine zusätzliche Absicherung bei Tod oder Berufsunfähigkeit einschließen möchten, stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung.

  • Flexible Beitragszahlung mit garantiertem Rentenfaktor
    Falls Sie keine Zusatzversicherung eingeschlossen haben, können Sie Beiträge in Ihre LVM-Basis-Rente ganz variabel einzahlen (z.B. Sondergehälter, Unternehmensgewinne). Da hier das Gesamtvolumen der Beiträge bei Vertragsabschluss nicht feststeht, können wir auch keinen konkreten Rentenbetrag garantieren. Stattdessen wird bei dieser Variante eine Rente pro 1.000 Euro angesammeltes Kapital (sogenannter Rentenfaktor) garantiert.
  • Anlage der Zinsgewinne in Fonds
    Wenn Sie eine flexible Beitragszahlung vereinbart haben, können Sie die Zinsgewinne in Fonds der LVM-Fonds-Familie anlegen und damit an den Chancen ? aber auch den Risiken - der Kapitalmärkte partizipieren. Auch bei dieser Variante ist der Einschluss einer Hinterbliebenenversorgung oder die Absicherung der Berufsunfähigkeit nicht möglich.
  • Auch für Späteinsteiger
    Gerade im besten Alter ist eine Basis-Rente gegen Einmalbeitrag steuerlich interessant. Sie zahlen Ihr angespartes Kapital oder Geld aus einer Lebensversicherung oder Erbschaft einmalig ein. Wenn Sie wollen, erhalten Sie die Rente einen Monat  später.

Wie wird die Rente besteuert?

Wer im Jahr 2010 erstmals eine Rente gezahlt bekommt, muss diese zu 60 Prozent versteuern. Die Differenz zu 100 Prozent der Rente ist der persönliche Rentenfreibetrag. Dieser Rentenfreibetrag wird festgeschrieben und gilt ein Leben lang.

Zukünftige Rentenerhöhungen werden als voll steuerpflichtiges Einkommen erfasst. Für jeden neuen Rentenjahrgang steigt der Besteuerungssatz jährlich um 2 Prozentpunkte bis zum Jahr 2020 und dann jährlich um 1 Prozentpunkt, bis 100 Prozent im Jahr 2040 erreicht sind.

Die Gesamteinkünfte werden dann nach der Grund- bzw. Splittingtabelle versteuert. Eine Steuer ergibt sich aber nur dann, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag überschritten hat (im Jahr 2010 = 8.004 Euro für Ledige und 16.008 Euro für Verheiratete).

(Stand: 08/2010)

Aktuelle Informationen erhalten Sie unter: Telefon: (03303) 508888 oder per Mail

Informationen zur: LVM Riester-Rente