Autoversicherung: LVM-AuslandPlus

Das Plus an Sicherheit für Ihre Reisen ins Ausland

Ob Sie Ihren Urlaub genießen wollen oder einen Geschäftstermin wahrnehmen: Schneller als Sie denken, kann eine Auslandsreise einfach nur Stress bedeuten. Zum Beispiel, wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. In der ersten Aufregung einen kühlen Kopf zu bewahren, ist gar nicht so einfach. Und erst recht nicht, wenn Sie die jeweilige Landessprache nicht beherrschen. Um Ihre Reise trotzdem unbeschwert fortzusetzen, möchten Sie Ihre Ansprüche schnell und unkompliziert durchsetzen. Ohne viel Zeit, Nerven und Telefonkosten zu investieren!

Genau deshalb bieten wir allen Kunden, die beim LVM kraftfahrzeug-haftpflichtversichert sind, die perfekte Lösung: LVM-AuslandPlus!

Denn LVM-AuslandPlus zahlt den Schaden so, als ob Ihr Unfallgegner auch beim LVM versichert gewesen wäre. Das  bedeutet für Sie nur einen Anruf beim LVM! Sie müssen sich nicht mit dem ausländische Versicherer herumschlagen, der langwierige Schreibverkehr und die eventuellen Sprachschwierigkeiten bleiben Ihnen erspart. Diese Versicherung macht sich nach einem unverschuldeten Unfall für Sie stark. Kurz: Sie fahren gut mit dem LVM!

LVM-AuslandPlus Ihre Vorteile Punkt für Punkt

  • Nach einem unverschuldeten Auslandsunfall regulieren wir Ihren Schaden nach deutschen Versicherungsbedingungen, so als ob Ihr Unfallgegner LVM-versichert wäre. Das ist besonders wichtig, da Versicherungssummen im Ausland häufig niedriger sind als in Deutschland.
  • Schadenersatz leisten wir nach deutschem Standard. So sind z.B. Mietwagen, Nutzungsausfall, Erstattung von Anwaltskosten und die Zahlung von Schmerzensgeld eingeschlossen, auch wenn das in einigen Ländern nicht üblich ist.
  • Der LVM ist Ihr Ansprechpartner, nicht der ausländische Versicherer.
  • Ungewöhnlich schnelle Entschädigung, obwohl Ihr Schaden im Ausland entstanden ist.

Was müssen Sie nach einem unverschuldeten Unfall beachten?

  • Führen Sie bitte immer den Europäischen Unfallbericht im Fahrzeug mit. Füllen Sie ihn zusammen mit dem Unfallgegner aus.
  • Den Europäischen Unfallbericht erhalten Sie automatisch mit dem Versicherungsschein zur LVM-AuslandPlus.
  • Melden Sie auch uns den Schaden umgehend telefonisch unter der Rufnummer: 0049 251 702 702 00. Wir sind Tag und Nacht erreichbar.

Entschädigung nach deutschem Recht

Bereuen Sie nicht Ihr Fernweh
"Unser Toskana-Urlaub fing fantastisch an: mit dem eigenen Auto von Stadt zu Stadt. Und dann knallte es. Unser Auto hat es voll erwischt. Zum Glück haben wir LVM-AuslandPlus. Ein kurzer Anruf beim LVM, den Unfall von der Polizei aufnehmen lassen und kurz den Europäischen Unfallbericht ausfüllen: Schon konnte die Reise weitergehen. Im Mietwagen. Inzwischen wurde unser Auto natürlich repariert. Und kein Ärger mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Nach italienischem Schadenersatzrecht wären wir auf den Kosten für das Sachverständigengutachten zum Fahrzeugschaden, den Kosten für die Wertminderung des Fahrzeugs und den Mietwagenkosten sitzen geblieben. So hat alles der LVM nach deutschem Schadenersatzrecht bezahlt." 

Das Extra: LVM-AuslandPlus gilt auch für Mietwagen 

Oft ist es bequemer, mit Bahn oder Flugzeug zu verreisen. Wenn Sie sich dann am ausländischen Urlaubsort einen Mietwagen nehmen, um mobil zu bleiben, tritt dieser Wagen an die Stelle Ihres eigenen Autos und Ihre LVM-AuslandPlus gilt dieses angemietete Fahrzeug.

Auf einer Urlaubreise in Spanien missachtet ein spanischer Autofahrer die Vorfahrt und rammt die linke Seite Ihres Mietfahrzeugs. Das Fahrzeug ist beschädigt, Sie werden verletzt. LVM-AuslandPlus zahlt Ihnen nicht nur Schmerzensgeld nach deutschem Recht. Sie ersetzt Ihnen auch die "Kaution", die Sie an den Autovermieter zahlen mussten und deren Rückzahlung er jetzt wegen des Schadens verweigert.

Für welche Fahrzeuge und wo gilt LVM-AuslandPlus?

Pkw, Kräder mit mehr als 50 ccm Hubraum und Wohnmobile bis 4 Tonnen können diese Zusatzleistung erhalten. Versicherungsschutz besteht innerhalb der Europäischen Union (mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland) sowie in Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstaat. Dies gilt nicht für die außerhalb des geografischen Europas liegenden Hoheitsgebiete dieser Länder, ausgenommen die Kanarischen Inseln, Azoren und Madeira.

Bedarfsgerechte Vorsorge braucht fachkundige Beratung.
In unserem LVM-Servicebüro erhalten Sie beides.