Eigentum zu besitzen, ist der erste Schritt, es optimal und bestmöglich abzusichern, der nächste.
Beispielsweise wenn ein Feuer ihr Haus zerstört, ein Blitz einschlägt, Leitungswasser den Keller voll laufen lässt oder durch Sturm ein Baum umstürzt und ein Fenster zerbricht. Und wenn so etwas passiert, kann es oft teuer werden.
Vertrauen Sie deshalb der LVM-Wohngebäudeversicherung.
Sie bietet Ihnen einen sicheren Basisschutz für ihre 4 Wände.
Die Wohngebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung, sollte aber von jedem Hausbesitzer abgeschlossen werden.
Versicherungsumfang
Die Wohngebäudeversicherung schützt Sie als Gebäudeeigentümer vor finanziellen Verlusten.
Was ist versichert?
Versichern können Sie ihr Wohngebäude gegen die Gefahren
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm/Hagel
- weitere Elementargefahren
Darüber hinaus sind diverse Kostenpositionen im Versicherungsschutz enthalten.
Zu den versicherten Sachen gehören zusätzlich
- Garagen, sofern angegeben
- Gartenhäuser aus Holz, Stahlblech oder Kunststoff bis 10.000 Euro
- Gebäudezubehör wie z. B. Müllboxen, Mülltonnen oder Klingel- und Briefkastenanlagen bis zur Versicherungssumme
- bauliche Grundstücksbestandteile wie beispielsweise Gartenbeleuchtung, Mauern, Zäune oder Hundehütten bis zur Versicherungssumme
Weitere Informationen zu unserem umfangreichen Versicherungsschutz finden Sie auf der Seite Details.
Unser LVM-Servicebüro berät Sie gerne
Menschen sind sehr verschieden. Und so auch ihr Sicherheitsbedürfnis. Lassen Sie sich von unserem LVM-Servicebüro weiterhelfen. Denn bedarfsgerechte Vorsorge braucht fachkundige Beratung.
Höhe der Entschädigung
Im Versicherungsfall werden entweder die Reparaturkosten bei einem Teilschaden oder, sofern ein Totalschaden vorliegt, die Kosten für einen Neuaufbau erstattet. Damit Sie ausreichend abgesichert sind, ist die Ermittlung der richtigen Versicherungssumme wichtig.
Sie sind immer auf der sicheren Seite, wenn wir zusammen mit Ihnen die Summe ermitteln, indem Sie uns Fragen zur Größe, Ausstattung und Ausbau des Gebäude beantworten. Ist dies gewährleistet, gewähren wir Unterversicherungsverzicht, d. h. im Totalschadensfall können Sie ein Haus gleicher Art und Güte ohne Summenbegrenzung wiederaufbauen.
Mehr Informationen zur LVM Gebäudeversicherung
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