Hundehalter-Haftpflicht

Partner mit kalter Schnauze

Hunde sind als treue Partner aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Sie sind Gesellschafter, Spielkamerad der Kinder, Helfer in Not und Wächter im Haus. Mit der LVM-Hundehaftpflicht können Sie die Zeit mit Ihrem Tier überall unbeschwert genießen.

Laut Gesetz muss jeder Tierhalter für Schäden aufkommen, die sein Tier einem Anderen zufügt. Und das in unbegrenzter Höhe.
Hierbei ist es unerheblich, ob der Schaden schuldhaft verursacht wurde oder nicht. Sie haften schlimmstenfalls mit Ihrem gesamten Vermögen - und das ein Leben lang.

Der Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist daher ein unbedingtes Muss!
Sie schützt den Tierhalter vor den finanziellen Folgen gesetzlicher Haftpflichtansprüche.
Die LVM-Haftpflichtversicherung für Hundehalter bietet Ihnen viele Vorteile.

Denn mitversichert sind:

  • Neu: Mietsachschäden an Wohnräumen bis 500.000 Euro
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Hundeanhängern bis 1.500 Euro
    (Selbstbehalt 100 Euro)
  • Welpen bis zum Alter von 6 Monaten
  • Tierhüterhaftpflicht
  • Regressansprüche der Sozialversicherungsträger
  • Auslandschäden weltweit
  • Teilnahme an Schlittenhunderennen
  • Teilnahme an Hundeschauen
  • gewollter und ungewollter Deckakt

Wir empfehlen eine Versicherungssumme in Höhe von 10 Mio. Euro.

Hinweis! - Kampfhunde sind beim LVM nicht versicherbar.

Schadenbeispiel: Hundehaltung

Der Schäferhund des Kunden riss sich von der Leine los und brachte eine Radfahrerin zu Fall. Sie erlitt Kopfverletzungen und eine Beckenringfraktur. Schaden 32.500 Euro