Schnelle Hilfe: Die LVM-Anwalts-Hotline

Kompetente Hilfe in allen rechtlichen Fragen erhalten Sie bei der LVM-Anwalts-Hotline, einem wichtigen Baustein in Ihrem LVM-Rechtsschutz-Paket.

Eine unerwartete Kündigung, der Ärger um die schlecht ausgeführte Reparatur oder Ihr Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall - ganz schnell sind Sie, ohne eigenes Verschulden, in einen Rechtsstreit verwickelt und benötigen juristische Hilfe.

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Und Sie stehen mit LVM-Rechtsschutz und der Anwalts-Hotline auf der sicheren Seite. Damit Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen: die LVM-Anwalts-Hotline

Die wichtigsten Details:

  • Auf Wunsch kompetente Beratung durch einen unabhängigen Rechtsanwalt - direkt per Telefon.
  • Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen ein Anwaltsbüro in Ihrer Nähe. Über die LVM-Anwalts-Hotline steht Ihnen ein flächendeckendes Anwaltsnetz mit renomierten Anwaltskanzleien zur Verfügung.
  • Vermittlung eines professionellen Mediators zur telefonischen Lösung eines Konflikts, bei dem Sie nicht gleich einen Anwalt einschalten wollen.
  • Anwaltsberatung per E-Mail: Senden Sie einfach Ihre Fragen per E-Mail an unsere Partnerkanzlei Alege. Das Passwort für diesen Dienst erhalten Sie nach einem Anruf bei der LVM-Anwalts-Hotline. Innerhalb von einem Werktag erhalten Sie eine kompetente Antwort.
  • Möglichkeit zum Download von geprüften Mustertexten, wie z.B. Kaufverträge. Unsere Partnerkanzlei Alege hat für Sie zahlreiche, juristisch geprüfte Formulare im Internet zusammengestellt.

Der direkte Weg zur Hilfe

Sie sind LVM-Rechtsschutz-Kunde und haben einen Rechtsschutzfall? Dann rufen Sie uns an! Die kostenfreie LVM-Anwalts-Hotline ist für Sie da: Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr und Samstag von 8 bis 14 Uhr unter 0800 - 70 20 123

Ein zusätzliches Plus

Als RechtsschutzPlus-Kunde profitieren Sie zusätzlich von unserer erweiterten Anwalts-Hotline:
Lassen Sie sich bis zu viermal im Jahr zu allen privaten Rechtsfragen telefonisch beraten! Mit LVM-Jur§Rat, der Anwalts-Hotline für nicht versicherte Fälle oder für den Fall, dass Sie sich nur vorsorglich beraten lassen wollen:

  • Telefonische Beratung im Privatbereich jetzt viermal im Jahr.
  • Keine Beschränkung auf Rechtsgebiete.
  • Keine Risikoausschlüsse.
  • Es reicht ein erkennbares Beratungsbedürfnis.
  • Eine Selbstbeteiligung wird nicht angerechnet.
(Stand: 08/2010)